Prüfung von staatlichen Fördermöglichkeiten

Die Regio Datenschutz GmbH bietet staatliche geförderte Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz an. Als gelistetes Beratungsunternehmen beim „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)“ bieten wir eine geregelte und überprüfte Vorgehensweise bei der Beratung für Ihr Unternehmen.

Wir helfen Ihnen vor Beginn unserer Beratung Ihre allgemeine Fördermöglichkeit nach der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zu prüfen, unterstützen Sie bei der Antragsstellung und führen diese auf Wunsch auch für Sie durch, um Ihnen so eine kostenreduzierte Beratung zu ermöglichen. In Baden-Württemberg sind das bis zu 50% bis maximal 2000.- € der Beratungsleistung. Hört sich das nicht verlockend an?

Als gelisteter Berater wurden wir geprüft und erfüllen die Anforderungen der BAFA. Unsere Berater haben die erforderliche Fachkunde im Bereich Datenschutz, Auditieren, Projekt- und Qualitätsmanagement, sowie mehrere Jahre Erfahrung im Berufsleben. Auch bietet die Firma einen hohen Qualitätsmanagementstandard und somit ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) was auch gelebt wird. Unsere Berater zeichnen sich durch Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Kompetenz aus.

Wer wird gefördert?

Datenschutz ist ein komplexes Thema und es ist gut einen vertrauenswürdigen Experten an seiner Seite zu haben, wenn dieser dann auch noch gefördert wird, dann beginnen Sie Ihr Datenschutzmanagementsystem kosteneffizient aufzubauen.

Doch worum geht es genau bei dieser Förderung? Wer ist antragsberechtigt? In welcher Höhe ist die Förderung und wer stellt diese zur Verfügung?

In der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows von Dezember 2015 wird erwähnt, dass der Mittelstand das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft ist und mit rund 3,7 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die über 15 Millionen Arbeitnehmer beschäftigen, in der Lage sein müssen auf wirtschaftlichen Wandel zu reagieren und darum gefördert werden sollen.

Diese Förderung zielt auf KMUs und richtet sich insbesondere an:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 

Je nach dem zu welchem der drei Gruppen Ihr Unternehmen gehört, passt sich auch die Förderhöhe an. Wenn Sie zu einem mittelständischen baden-württembergischen Unternehmen gehören, dass älter als drei Jahre ist, kann es somit eine Förderung erhalten, die bis zu 50% der Beratungsleistung aber maximal 2000.- € hoch ist.

Die Förderung des Programms erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Wie jedes Programm hat auch dieses ein Ablaufdatum. Die Förderung unternehmerischen Know-hows, die Datenschutzberatung in Ihrem Unternehmen subventioniert, gibt es nur noch bis zum 31. Dezember 2020.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der BAFA.

Wir legen Wert auf zertifizierte Qualität

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Sie haben Fragen zu der staatlichen Fördermöglichkeit oder möchten einen Termin vereinbaren? Wir sind für Sie da!
Unsere Beratungsleistungen werden im Rahmen der Wirtschafts-und Mittelstandsförderung vom Bundesamt für Wirtschaft gefördert.