Öffentliche Stellen müssen, unabhängig von ihrer Größe, einen Datenschutzbeauftragten benennen. Diese Aufgabe kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter übernehmen. Gerade für kleinere Gemeinden ist das eine praktikable Lösung, ohne eigene Stellen aufbauen zu müssen.
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die datenschutzrechtliche Begleitung Ihrer Verwaltung. Wir beraten Verwaltungsleitung, Fachämter und Mitarbeitende und helfen dabei, Datenschutz verständlich und umsetzbar in den Verwaltungsalltag zu integrieren.
Dabei berücksichtigen wir die Anforderungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzrechts Baden-Württemberg.
Wir unterstützen unter anderem beim Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, der Prüfung von Dienstleistern sowie bei Fragen zu Bürgerrechten und Verwaltungsprozessen.