Das Personalwesen ist einer der ganz wichtigen Aufgabengebiete für den Datenschutz. Wenn es einen Bereich gibt, bei dem praktisch immer personenbezogene Daten verarbeitet werden, dann ist es die Personalabteilung (Human Resources, HR) oder der Ansprechpartner für Personal in kleinen und mittleren Unternehmen.
Hier werden routinemäßig vertrauliche Daten gehandhabt, wie zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Unterlagen von Bewerbern, das Zeit- und Anwesenheits-Management, Urlaubs- und Personalplanungen und viele weitere personenbezogene Daten, die alle dem Datenschutz unterliegen.
Deshalb ist es unumgänglich die dazu benötigten Anforderungen und Prozesse der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen und richtig anzuwenden.