Staatliche Corona Förderung gilt auch für Datenschutzberatung
Aufgrund der Corona-Krise sind viele Unternehmen in Deutschland in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Rahmenrichtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows zum 3. April 2020 als Sofortprogramm modifiziert.
Mit Hilfe des Sofortprogramms möchte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung an die betroffenen Unternehmen gewährleisten.
Kleine und mittelständische Unternehmen werden gefördert
Diese Fördermöglichkeit besteht nur für kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht bereits vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten waren. Diejenigen, die vor der Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können deshalb von der neuen Regelung keinen Gebrauch machen.
Die Förderung richtet sich an folgende Zielgruppen
– junge, neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen)
– bereits längere am Markt bestehende KMU (Bestandsunternehmen)
Laut der Rahmenrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Dazu gehört auch die Beratung in Datenschutzangelegenheiten:
Förderbeträge bis 4000 Euro pro Unternehmen
Gefördert werden Beratungskosten bis maximal 4000 Euro. Zu den Beratungskosten zählen neben dem Beratungshonorar auch die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters. Einzig die Umsatzsteuer sowie die über die maximalen 4000 Euro in Rechnung gestellten Kosten müssten geförderte Unternehmen selbst übernehmen. Die entstehenden Beratungskosten werden durch das BAFA direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt, sodass der Antragsteller von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet wird.
Anträge bis zum 31.12.2020 stellen
Des Weiteren können bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen in Anspruch nehmen. Der Antrag soll zunächst bis einschließlich 31.12.2020 gestellt werden.
Regio Datenschutz GmbH ist anerkanntes Beratungsunternehmen
Unser Unternehmen, die Regio Datenschutz GmbH, ist bei der BAFA als anerkanntes Beratungsunternehmen registriert. Als gelisteter Berater wurden wir geprüft und erfüllen die Anforderungen der BAFA. Deshalb wird die Beratertätigkeit der Regio Datenschutz GmbH im Sinne von konzeptionellen, individuellen Beratungen auf Antrag innerhalb dieses Sofortprogramms gefördert.
Das Merkblatt zum Förderprogramm ist hier zu finden:
Machen Sie von der Fördermöglichkeit Gebrauch
Wir empfehlen allen Unternehmen, die zum Thema Datenschutz noch konzeptionelle und individuelle Fragen haben und aufgrund der Corona Krise die Anforderungen zum Datenschutz nicht vollumfänglich erfüllen können, von dieser Möglichkeit der Förderung Gebrauch zu machen.
Der Link zur Antragstellung findet sich wie folgt:
https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
Sollten Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder bestehen diesbezüglich noch weitere Fragen kontaktieren Sie uns.