Datenschutz im internationalen Kontext: Wie steht es um die Gesetzgebung in der Schweiz und wie sieht es über dem Atlantik aus?
Die Schweiz und die EU haben unterschiedliche Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz, was für Unternehmen, die in beiden Regionen tätig sind, zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung aller Anforderungen führen kann.
Internationale Übertragung von Daten
Die EU hat strenge Regeln für die Übertragung von Daten in Länder außerhalb der EU, einschließlich der Schweiz. Dies kann für Unternehmen, die Daten zwischen der EU und der Schweiz übertragen, zu Herausforderungen führen.
Unterschiedliche Ansätze zum Datenschutz
Die Schweiz und die EU haben derzeit noch unterschiedliche Gesetze zum Datenschutz, was zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Datenschutzvorschriften führen kann. Insbesondere bei Vertragsverhandlungen können die Bedingungen für die Verarbeitung von Daten in Verträgen zwischen Schweizer und europäischen Unternehmen kompliziert sein.
Auch kulturelle Unterschiede, z.B. die Einstellung und der Wert in Bezug auf den Datenschutz, kann eine Herausforderung darstellen. Weiter können wegen Sprachbarrieren Schwierigkeiten bei der Verständigung und dem Verständnis von Datenschutzvorschriften auftreten. Nicht zuletzt sind die hohen Kosten des Aufbaus von Datenschutzinfrastrukturen und die Einhaltung von Vorschriften mögliche Problemfelder.
Wie sieht es mit der DSG in der Schweiz aktuell aus?
In der Schweiz gibt es verschiedene Gesetze und Vorschriften, die den Datenschutz regeln. Das wichtigste Gesetz ist das eidgenössische Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Das DSG regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private und öffentliche Stellen. Es enthält Bestimmungen zur Informationspflicht, zum Schutz von Privatsphäre und zu den Rechten von Personen, deren Daten verarbeitet werden.
Das bestehende DSG wurde revidiert und tritt am 1.September 2023 in neuer Version in Kraft. Es wurde weitgehend an das EU-Datenschutzrecht angepasst und implementiert die wesentlichen Grundsätze der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet, dass die Datenschutzvorschriften in der Schweiz denen in der EU sehr ähnlich sind. Aufgrund dieser Anpassung sollte zukünftig eine gegenseitige Anerkennung der Standards möglich sein und damit durch den Datenschutz keine wesentlichen Handelshemmnisse entstehen.
Welche Behörde kontrolliert den Datenschutz in der Schweiz?
In der Schweiz ist es der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), der als unabhängige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in der Schweiz fungiert. Der EDÖB ist für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften in der Schweiz zuständig und bietet Unterstützung und Beratung bei Fragen zum Datenschutz an.
Wie sieht es mit dem Datenschutz in den USA aus?
Der Datenschutz in den USA ist ein komplexes Thema und es gibt keine einheitliche Vorschrift, die den Datenschutz im ganzen Land regelt. Stattdessen gibt es eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen, die sich mit verschiedenen Aspekten des Datenschutzes befassen.
Im Allgemeinen gibt es in den USA weniger strenge Vorschriften zum Datenschutz als in vielen anderen Ländern, insbesondere im Vergleich zu Ländern in Europa, die von der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt werden. Es gibt jedoch einige Bundesgesetze, die den Datenschutz in bestimmten Bereichen regeln, wie z.B. im Gesundheitswesen (Health Insurance Portability and Accountability Act – HIPAA) und im Finanzwesen (Gramm-Leach-Bliley Act – GLBA).
In den letzten Jahren haben sich die Debatten über den Datenschutz in den USA verstärkt, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von persönlichen Daten durch große Technologieunternehmen und der Datenübertragung von Europa in die USA. So gibt es durchaus Bemühungen, auf Bundesebene in den USA strengere Datenschutzvorschriften zu erlassen, um die Privatsphäre der Bürger besser zu schützen. Nachdem der Europäische Gerichtshof 2019 die Gleichwertigkeit der Datenschutzstandards verneint hat, gibt es nun neue politische Bestrebungen für eine gegenseitige Anerkennung der einschlägigen Gesetzgebung. So gab es bereits im März 2022 einen ersten Schritt zu einer Einigung zwischen Europäischer Kommission und US-Regierung durch ein sogenanntes „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“.
Was leistet die Regio Datenschutz GmbH für Schweizer Unternehmen?
Regio Datenschutz unterstützt alle Unternehmen und insbesondere auch Personalabteilungen im Bereich Datenschutz. Wir bieten Schulungen zum Datenschutz und der IT-Sicherheit im Grossraum Basel, Bern, Zürich und in der angrenzenden Region in Deutschland an. Auch arbeiten wir gezielt den Unternehmen zu und unterstützen Personalabteilungen rund um ihre Schwerpunkte. Regio Datenschutz stellt auch den externen Datenschutzbeauftragten oder speziell für Schweizer Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland den sog. «Datenschutz-Vertreter» nach Art. 27 DSGVO. Dieser wird als Ansprechpartner für Kunden und Behörden benötigt, falls schweizerische Unternehmen personenbezogene Daten von Personen aus der EU verarbeiten.
Regio Datenschutz – Ihr Ansprechpartner in der Regio, Lörrach, Freiburg, Basel und der gesamten Schweiz!
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