Beschäftigtendatenschutz & hybrides Arbeiten: Was Arbeitgeber 2026 beachten müssen!
Blogbeitrag von Dr. Jürgen Knöbel
Hybrides Arbeiten ist längst kein Trend mehr – es ist der neue Standard. Doch mit flexiblen Arbeitsmodellen wachsen auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Gerade 2026 stehen Arbeitgeber vor neuen Herausforderungen, die proaktives Handeln erfordern.
Neue Rechtsgrundlagen: Das Beschäftigtendatenschutzgesetz kommt
Jahrelang wurde es angekündigt, nun nimmt es konkrete Formen an: Ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDG) soll die bisher fragmentierte Rechtslage klären. Pauschale Einwilligungsklauseln in Arbeitsverträgen werden voraussichtlich nicht mehr ausreichen. Stattdessen brauchen Unternehmen detaillierte Betriebsvereinbarungen, die klar regeln, welche Daten im Homeoffice zu welchem Zweck verarbeitet werden. Transparenz wird damit zur zwingenden Voraussetzung jeder Datenerhebung.
KI-gestützte Tools: Produktivität messen, ohne zu überwachen
Immer mehr Unternehmen setzen auf KI-basierte Analysetools, um Produktivität, Zusammenarbeit oder sogar das „Wohlbefinden“ von Teams zu messen. Doch hier setzt der EU AI Act enge Grenzen: Systeme zur Emotionserkennung oder zum biometrischen Echtzeit-Profiling am Arbeitsplatz sind streng reglementiert oder gänzlich verboten. Arbeitgeber sollten daher genau prüfen, ob eingesetzte Tools der Unterstützung dienen – und nicht der verdeckten Leistungskontrolle.
IT-Sicherheit im hybriden Raum: Zero Trust statt Vertrauensvorschuss
Mit der Vermischung von privaten und dienstlichen Geräten (BYOD) steigen die Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen erheblich. Zwei Punkte sind 2026 besonders relevant:
- Datensegmentierung: Dienstliche und private Inhalte müssen technisch strikt getrennt werden.
- Nachweispflicht: Unternehmen müssen belegen können, dass auch im Homeoffice die Standards nach Art. 32 DSGVO eingehalten werden.
Recht auf Nichterreichbarkeit: Datenschutz trifft Gesundheitsschutz
Permanente Online-Statusanzeigen und Erreichbarkeitserwartungen rund um die Uhr können zur indirekten Überwachung werden. Der Trend geht klar in Richtung eines „Rechts auf Nichterreichbarkeit“. Arbeitgeber sollten überlegen, ob es Sinn macht, technische Lösungen zu implementieren, die den Datenfluss nach Feierabend aktiv begrenzen – gut für den Datenschutz und die Mitarbeiterbindung.
Fazit: Vertrauen schlägt Kontrolle
Beschäftigtendatenschutz im hybriden Arbeitsumfeld ist 2026 keine Randnotiz mehr, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor. Wer auf klare Regeln, moderne Sicherheitskonzepte und den bewussten Verzicht auf exzessive Überwachung setzt, minimiert nicht nur Bußgeldrisiken – sondern stärkt das Fundament jeder erfolgreichen Zusammenarbeit: Vertrauen.
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