Das „Recht auf Vergessenwerden“ – Ihre Löschrechte in der Praxis
Was bedeutet das Recht auf Vergessenwerden?
Das in Artikel 17 DSGVO verankerte „Recht auf Vergessenwerden“ gibt Ihnen die Möglichkeit, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Unternehmen müssen Ihre Daten löschen, wenn diese nicht mehr benötigt werden, Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
In welchen Fällen können Sie die Löschung verlangen?
Typische Praxisfälle sind:
- Alte Online-Profile bei Diensten, die Sie nicht mehr nutzen
- Kundendaten nach Vertragsende (unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen)
- Newsletter-Abmeldungen
- Fotos oder Beiträge in sozialen Netzwerken
- Veraltete Suchmaschinenergebnisse über Ihre Person
So machen Sie Ihr Recht geltend
Identifizieren Sie den Verantwortlichen (z.B. über Impressum oder die Datenschutzerklärung auf der Webseite). Danach stellen Sie einen formlosen Antrag per E-Mail oder Post. Fügen Sie eine minimale, aber eindeutige Identifikation bei (z.B. Kundennummer, Ausweiskopie mit geschwärzten Angaben) und konkreter Beschreibung der zu löschenden Daten. Geben Sie ebenfalls eine Begründung an (z.B. „Zweck entfallen“) und setzen Sie eine Frist (üblicherweise 4 Wochen).
Bei Suchmaschinen und Medien gibt es Besonderheiten. Bei Suchmaschinen (z. B. Google, Bing) beantragen Sie das Entfernen von Suchtreffern zu Ihrem Namen am besten über die bereitgestellten Formulare. Dadurch werden Links aus den Treffern entfernt, nicht aber aus den Quellartikeln. Um Angaben aus den Ursprungsseiten zu entfernen, sollte man zusätzlich einen Lösch-/Sperrantrag beim Betreiber der Website stellen.
Löschanträge für Medienberichte sind in der Praxis schwierig durchzusetzen und erfordern eine Abwägung mit der Pressefreiheit; oft kommt deshalb eher eine Entlistung bei Suchmaschinen in Betracht.
Grenzen des Löschrechts
Eine Löschung kann verweigert werden bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. Steuerunterlagen), Ausübung der Meinungsfreiheit oder öffentlichem Interesse, sowie zur Geltendmachung Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Praktische Tipps
Dokumentieren Sie Ihre Löschanträge und bewahren Sie die Kommunikation auf. Bei Nichtreaktion oder Ablehnung Ihres Antrags ohne Begründung können Sie sich kostenfrei an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Nutzen Sie Musterschreiben von Verbraucherzentralen oder Datenschutzorganisationen für professionelle Anträge.
Das Recht auf Vergessenwerden ist ein mächtiges Instrument – nutzen Sie es aktiv zum Schutz Ihrer digitalen Privatsphäre!
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