Datenschutz in Startups – Risikominimierung und Marktvorteil. ACHTUNG Besonderes Risiko – Datenübermittlung in die USA
Bei der Neugründung von Unternehmen sind viele Dinge zu beachten. Hier kann es gerade mit bürokratischen Hürden schnell zur Überforderung kommen. Neben Buchhaltungs- und Steuerfragen ist auch rechtlich einiges bei Impressum und AGB zu beachten.
Leicht fällt das Thema Datenschutz dabei hinten über. Spätestens seit der Einführung der DSGVO kann es sich ein Unternehmen nicht mehr leisten, das Thema stiefmütterlich zu behandeln. Insbesondere wenn man Daten in Drittländer außerhalb der EU übermittelt, drohen hohe finanzielle Risiken. Datenschutz kann aber auch eine Chance sein, sich von Mitbewerbern abzuheben.
Hohe Risiken bei mangelndem Datenschutz
Leicht fällt das Thema Datenschutz dabei hinten über. Spätestens seit der Einführung der DSGVO kann es sich ein Unternehmen nicht mehr leisten, das Thema stiefmütterlich zu behandeln.. Mit der DSGVO haben jedoch die Datenschutz – Aufsichtsbehörden ein wirksames Mittel erhalten, von dem sie mittlerweile auch rege Gebrauch machen: Bußgelder. Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (!) können die Aufsichtsbehörden den Unternehmen bei einem Verstoß gegen die DSGVO auferlegen.
Das kann auch für Startups kritisch werden und das Bekanntwerden eines Verstoßes oder einer Datenpanne kann zudem zu einem Verlust des Vertrauens der Kunden und Geschäftspartner führen.
Mittlerweile spezialisieren sich auch immer mehr Anwälte auf Abmahnungen und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Verbraucherschutzorganisationen reichen vermehrt Beschwerden auch gegen junge Unternehmen bei den Aufsichtsbehörden ein und unterstützen Verbraucher bei Klagen.
Besonderes Risiko – Datenübermittlung in die USA
Seit 2020 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs das sog. «Privacy Shield» gekippt wurde, steht die Datenübermittlung in die USA auf sehr wackligen Beinen. Hier wurde vielen Unternehmen von einem Tag auf den anderen die Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung mit Bezug zur USA entzogen.
Eine Datenübermittlung liegt dabei nicht nur bei einer direkten Übermittlung von einem Unternehmen zu einem anderen vor, sondern, auch wenn eine Zweigstelle besteht oder Unternehmensteile sowohl in den USA als auch in Europa liegen und innerhalb des Unternehmens Daten übermittelt werden oder auch nur auf solche zugegriffen werden kann.
Auch Unternehmen, die keinen direkten Drittlandbezug haben, können von dieser Problematik betroffen sein. Schon bei der Wahl der Serverstandorte oder der Nutzung einer Cloud muss der Datenschutz beachtet werden und eine Drittlandübermittlung transparent gemacht werden. Denn auch bei der Beauftragung eines europäischen Unternehmens muss der Vertrag genauestens geprüft werden. Viele europäische Unternehmen nutzen selbst wiederum Subunternehmer und Dienste im Drittland, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Datenschutzrechtlich verantwortlich bleibt aber immer auch das beauftragende Unternehmen, das hierdurch Probleme bekommen kann.
Datenschutz als Marktvorteil
Da diese Problematik durch die neusten Entwicklungen immer wieder in der Diskussion ist und die Datenschutzbehörden vermehrt solche Sachverhalte prüfen, steigt die Awareness für Datenschutz bei Kunden und Geschäftspartnern. Die Frage nach dem Datenschutz ist eine, die bei Verträgen immer häufiger gestellt wird.
Wenn man als Start-up von Anfang an Wert auf Datenschutz legt und sein Unternehmen auf solide Beine stellt, kann man sich hierdurch einen klaren Marktvorteil verschaffen. Bei der Gründung eines Unternehmens sollte daher von Anfang an ein entsprechendes Budget für eine datenschutzrechtliche Beratung eingeplant werden. Hier kann man sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschaffen, die möglicherweise ihre bestehenden oder veralteten Strukturen nur mit höherem Aufwand anpassen können.
Die Werbung mit hohen Datenschutzstandards kann auch Kunden für Kunden attraktiv sein, wie derzeit Marktgigant Apple zeigt. Gerade im Gegensatz zu anderen Anbietern hat Apple von Anfang an der Entwicklung von Datenschutzoptionen gearbeitet und konnte somit ein Alleinstellungsmerkmal erreichen.
Zudem werden viele Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden gedrängt, ihre Dienstleister im Drittland hin zu europäischen Anbietern zu wechseln. Hier tut sich ein neuer Markt für Start-ups auf, der bislang durch Firmen aus Drittländern besetzt war.
Die frühzeitige Investition in eine datenschutzrechtliche Beratung schützt Sie also nicht nur vor Schaden, sondern kann Ihnen auch echte Marktvorteile bringen.
Gerne zeigen wir Ihnen, wie wir Sie dabei unterstützen können.