Eigene Daten verkaufen – ein interessantes Geschäftsmodell?
Bekanntermaßen bedienen sich viele globale Internetkonzerne wie Facebook & Co. eines Geschäftsmodells, das auf der Weitergabe der gesammelten Datenschätze beruht. Und das geschieht oftmals ohne Einwilligung der Betroffenen und natürlich bleibt dabei der Datenschutz auf der Strecke. Hier setzen die gesetzlichen Datenschutzverordnungen an, um diesen intransparenten Datenhandel zu unterbinden oder zu mindestens transparenter zu machen.
Eigene Daten verkaufen – eine Einkommensquelle?
Was aber, wenn Betroffene selbst Daten sammeln und ihre eigenen Daten verkaufen?
Statt Gold zu schürfen ist es heutzutage durchaus möglich mit den eigenen personenbezogenen Daten Geld zu verdienen. Inzwischen gibt es sogar Internetunternehmen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, diesen Datenhandel zu ermöglichen.
Wie eine kürzlich veröffentliche Studie belegt, sind tatsächlich auch knapp 50 Prozent der Befragten bereit, ihre Daten zu verkaufen, wenn der Preis stimmt (Quelle: https://www.ki-business.de/blog/mehrheit-der-deutschen-wurde-private-daten-verkaufen-oder-spenden).
Was sagt der Datenschutz dazu?
Nach der DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn eine der sechs in Art. 6 Abs.1 DSGVO aufgeführten Bedingungen erfüllt ist. Eine dieser Bedingungen ist die Einwilligung der betroffenen Person in eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu einem oder mehreren bestimmten Zwecken. Grundsätzlich sollte es also möglich sein, eigene Daten zu verkaufen.
Welche Risiken bestehen?
Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass der Datenschutz nicht nur Unternehmen und Behörden verpflichtet besondere Sorgfalt walten zu lassen, sondern in besonderem Maße auch die Eigentümer der personenbezogenen Daten selbst. Sanktionen müssen sie zwar nicht befürchten, wenn Sie Ihre eigenen Daten selbst verteilen. Aber die Konsequenzen in Form von Werbeanrufen, Spam-Mails, Postwurfsendung usw. sind wohl sehr realistisch.
Ebenso besteht ein Risiko, den Missbrauch der Daten zu begünstigen, da die Verbreitung im Netz dann noch ungehinderter abläuft. Letztlich geht damit die Unsicherheit einher, ob es sich nur tatsächlich nur um den Verkauf von Daten, oder auch um den Verkauf von Persönlichkeitsrechten handelt.
Die wohl am häufigsten zu erwartende personalisierte Werbung kann unangenehm sein. Weitaus gravierendere Konsequenzen drohen, falls die Daten zu kriminellen Taten missbraucht werden. So können Zugriffe zu Bewegungsprofilen z.B. dazu benutzt werden Wohnungseinbrüche zu planen. Im Extremfall werden Informationen und daraus gewonnene Erkenntnisse verstärkt zu kompromittierenden Aktionen führen, wie dies schon bereits aus zahlreichen Beispielen in den sozialen Medien belegt ist.